Die Taufe in unserer Gemeinde

1. Woher die Taufe kommt


Die Taufe selbst geht wahrscheinlich auf Johannes den Täufer zurück, von dem sich auch Jesus selbst taufen ließ. Sie ist das Zeichen, mit dem deutlich werden soll, dass ein Mensch zu Gott gehört, dass er in die Gemeinde Jesu Christi aufgenommen wird und seine Sünden von ihm abgewaschen werden. Wir taufen heute, weil Jesus uns den Auftrag dazu gegeben hat, wie es in Matthäus 28, 18-20 nachzulesen ist (nach der Übersetzung Martin Luthers): Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker. Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende. Dieser Taufbefehl wird bei jeder Taufe genannt.

Die Taufe wird im Namen des dreieinigen Gottes vollzogen. Deshalb wird bei jeder Taufe die Taufformel: "N.N., ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.", gesprochen. Dabei wird der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Die Taufe ist ein einmaliges Zeichen und kann ihrem Wesen nach nicht wiederholt werden.

2. Wer getauft werden kann

Grundsätzlich kann jeder Mensch getauft werden. In Übereinstimmung mit den meisten christlichen Kirchen werden in der Evangelischen Kirche von Westfalen Kinder getauft, weil in der Kindertaufe die bedingungslose Liebe und Zuwendung Gottes besonders deutlich zum Ausdruck kommen. Aber auch die Erwachsenentaufe ist nicht unüblich, weil viele Eltern es ihren Kindern selbst überlassen möchten, ob sie sich später taufen lassen wollen oder nicht.

Sowohl bei der Kinder- als auch bei der Erwachsenentaufe ist ein vorheriges Taufgespräch mit einer Pfarrerin bzw. mit einem Pfarrer erforderlich.

3. Wann eine Kindertaufe zurückgestellt werden soll

Nach der Kirchenordnung unserer Evangelischen Kirche von Westfalen soll die Taufe eines Kindes in folgenden Fällen zurückgestellt werden:

  • wenn weder Mutter noch Vater der evangelischen Kirche angehören;
  • wenn die evangelische Erziehung des Kindes nicht gewährleistet ist;
  • wenn Mutter und Vater das Taufgespräch ablehnen und nicht dafür sorgen, dass geeignete Paten bzw. Patinnen bestellt werden und für die evangelische Erziehung des Kindes mitsorgen.

4. Was die Taufe kirchenrechtlich bedeutet

    Die Taufe wird ins Kirchenbuch der Gemeinde eingetragen und an die kommunalen Behörden weitergeleitet (Kirchensteuer).

    Mit der Taufe werden sowohl Kinder als auch Erwachsene Mitglied der Kirche und gleichzeitig Gemeindemitglied in der Kirchengemeinde, in der sie ihren Wohnsitz haben.

    Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig. Sie wird also auch dann nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder die Konfession wechselt. Umgekehrt wird eine gültig vollzogene Taufe in einer anderen Kirche anerkannt.

    5. Was es mit dem Patenamt auf sich hat

      Eine wichtige Funktion des Patenamtes liegt darin, bei der Taufe anwesend sein, um dem getauften Kind in späteren Jahren von dieser Taufe erzählen zu können. Aus diesem Grund kann das Patenamt nachträglich nicht entzogen und jemand anders als Pate oder Patin eingesetzt werden.

      In der Regel bezieht sich das Patenamt auf die Kindertaufe. Es beginnt mit dem Zeitpunkt der Taufe und endet mit der Konfirmation des Kindes.

      Wenn jemand ein Patenamt übernimmt, verpflichtet er sich damit öffentlich, für die evangelische Erziehung des Kindes Verantwortung zu übernehmen.

      In der Regel werden für eine Taufe zwei Paten bzw. Patinnen benannt. Mindestens ein Pate muss Mitglied der Evangelischen Kirche sein. Insgesamt kann man bis zur vier Paten benennen.

      Auch ein Mitglied einer anderen christlichen Kirche, die zum ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) gehört, kann Pate bzw. Patin werden. Wer keiner christlichen Kirche angehört, kann nicht Pate werden.
      Hat ein Pate seinen Wohnsitz nicht in der Gemeinde, in der die Taufe vollzogen wird oder ist er Mitglied einer anderen Kirche, muss er sich von seiner jeweiligen Gemeinde eine Patenbescheinigung ausstellen lassen, die in der Regel form- und kostenlos beim jeweiligen Gemeindeamt angefordert werden kann. Diese Bescheinigung ist dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin, die die Taufe vollzieht, vorzulegen.

      6. Wie die Taufe in unserer Gemeinde vollzogen wird

        In der Regel ist der Pfarrer bzw. die Pfarrerin für die Taufe zuständig, in deren Gemeindebezirk man wohnt. Das kann man im Gemeindebüro erfragen (Tel.: 2977).

        Grundsätzlich gilt: Wir freuen uns über jeden Menschen, der in unserer Gemeinde im Namen des dreieinigen Gottes getauft wird!

        Die Taufe findet gewöhnlich im sonntäglichen Gemeindegottesdienst statt. Es gibt keine festen Tauftermine, vielmehr sind die Termine in Absprache mit den Pfarrern bzw. Pfarrerinnen festzulegen. Dabei ist es natürlich günstig, den Tauftag relativ weit im voraus zu planen, weil nicht an jedem Sonntag Taufen möglich sind.

        Zum Taufgespräch kommt der Pfarrer bzw. die Pfarrerin ins Haus. Dort werden die wesentlichen Dinge zur Taufe besprochen. Zu diesem Gespräch sollte das Familienbuch vorhanden sein.
        Zur Taufe gehört die Wahl eines biblischen Taufspruches. Auch ist es bei uns üblich, bei der Taufe eine Taufkerze zu entzünden. Dazu kann eine eigene Taufkerze mitgebracht werden; unsere Gemeinde stellt aber auch kostenlos Taufkerzen zur Verfügung.

         

        Die Taufe

        Bei Fragen zur Taufe stehen Ihnen die Pfarrer und Pfarrerinnen unserer Gemeinde gerne zur Verfügung.